Visionary Hive Agency
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( RECHTLICHES )

AGB

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich & Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Visionary Hive Agency(Yannic Hammer, Bornstraße 16, 55263 Ingelheim am Rhein, Deutschland — nachfolgend "Agentur", "wir") und dem Auftraggeber ("Kunde") für alle von uns erbrachten Leistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Mit der Beauftragung unserer Leistungen — ob per E-Mail, Vertrag oder Bestellung — erkennt der Kunde diese AGB an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten für alle Leistungen, insbesondere Markenidentität, Webdesign und -entwicklung, digitales Marketing, KI-Transformation, Medienproduktion und damit verbundene Beratungsleistungen.

2. Leistungen & Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang, die Liefergegenstände, Zeitpläne und Vergütungen werden in einem gesonderten schriftlichen Angebot oder Statement of Work ("SOW") festgelegt, das von beiden Parteien bestätigt wird. Das SOW ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Für die Qualität der gelieferten Arbeit bleiben wir verantwortlich.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs ("Change Requests") bedürfen der Textform. Wir legen für jeden Change Request einen angepassten Zeitplan und eine Aufwandsschätzung vor. Mit der Umsetzung wird erst nach Freigabe in Textform begonnen.

3. Vergütung, Zahlung & Rechnungsstellung

Alle Vergütungen verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

  • Vor Projektbeginn wird eine Anzahlung von 50 % fällig.
  • Der Restbetrag ist bei Projektübergabe fällig oder wie im SOW vereinbart.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
  • Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Retainer) werden monatlich im Voraus abgerechnet.

Bleiben Rechnungen mehr als 14 Tage nach Fälligkeit unbezahlt, sind wir nach schriftlicher Mahnung berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Zur termingerechten Leistungserbringung verpflichtet sich der Kunde:

  • alle erforderlichen Materialien, Inhalte, Texte und Informationen rechtzeitig bereitzustellen,
  • einen zentralen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für Freigaben zu benennen,
  • konsolidiertes Feedback in Textform innerhalb der vereinbarten Prüffristen zu geben,
  • sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Lizenzen vorliegen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden können zu angepassten Zeitplänen und — soweit Mehrkosten entstehen — zu zusätzlicher Vergütung führen.

5. Nutzungsrechte & Eigentum

Mit vollständiger Zahlung räumen wir dem Kunden die im SOW vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Liefergegenständen ein. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung sind die eingeräumten Rechte auf die im SOW beschriebenen Zwecke beschränkt.

Vorarbeiten, Konzepte, Quelldateien, Frameworks, Werkzeuge, Methoden und Know-how, die im Rahmen des Projekts entstehen, verbleiben in unserem Eigentum, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

Wir sind berechtigt, abgeschlossene Arbeiten als Referenz in unserem Portfolio, auf unserer Website und in Marketingmaterialien zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht vor Projektbeginn in Textform widerspricht.

Der Kunde gewährleistet, dass alle für das Projekt bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Lizenzen verfügt; insoweit stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

7. Korrekturschleifen & Abnahme

Jede Projektphase umfasst die im SOW festgelegte Anzahl an Korrekturschleifen. Zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz gemäß Angebot abgerechnet.

Liefergegenstände gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung Feedback in Textform übermittelt. Mit der Abnahme wird die restliche Vergütung der jeweiligen Phase fällig.

8. Gewährleistung

Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens entsprechend dem vereinbarten SOW. Keine Gewähr übernehmen wir für Fehler, die dadurch entstehen, dass der Kunde Liefergegenstände verändert, Drittkomponenten integriert oder sie außerhalb der vereinbarten Spezifikationen einsetzt.

Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen; für Kaufleute gilt § 377 HGB entsprechend. Bestätigte Mängel beseitigen wir innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unmöglich, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Haftungsbeschränkung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

10. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt.

Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, werden alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig nach Vertragswert oder nach unserem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet — maßgeblich ist der höhere Betrag. Die Anzahlung wird nicht erstattet.

Nach Projektabschluss archivieren wir Projektdateien für 90 Tage. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.